Die PPWR-Gesetzgebung: eine gemeinsame Mission für nachhaltigere Verpackungen

In der Welt der Verpackungen tut sich viel. Mit dem Inkrafttreten der PPWR (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) verschärft die Europäische Union die Vorschriften für Verpackungsmaterialien und -abfälle erheblich. Das Gesetz besteht zwar bereits seit 2025, tritt jedoch erst am 12. August 2026 tatsächlich in Kraft. Das Ziel dieser Verordnung ist klar: die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und damit die Reduzierung von Abfall. Vor allem für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt dies große Herausforderungen mit sich, da die Reduzierung von Lebensmittelabfällen und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen derzeit noch im Widerspruch zueinander stehen.

Verpackungen sind und bleiben unverzichtbar. Sie schützen unsere Produkte auf ihrem Weg zum Verbraucher und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Bislang hatte jedes Land seine eigenen Vorschriften, doch mit der PPWR sorgt die EU für einen einheitlichen europäischen Standard.

Was verlangt die PPWR von uns am 12. August 2026?

Die PPWR hat ein klares Ziel: die Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Für Hersteller und Markeninhaber von Lebensmitteln bedeutet dies, dass Verpackungen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen müssen:

Nachweisbare Konformität durch eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) 

Für jeden Verpackungstyp muss eine Konformitätserklärung vorliegen, gestützt durch technische Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. 

PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelverpackungen dürfen keine PFAS enthalten, die die in der PPWR festgelegten Grenzwerte überschreiten. Hersteller müssen dies anhand von Lieferantenerklärungen und/oder Testergebnissen nachweisen können. 

Verpackungsminimierung

Verpackungen dürfen nicht mehr Material enthalten, als für den Produktschutz, die Lebensmittelsicherheit und die Logistik erforderlich ist. Überverpackungen sind zu vermeiden. 

Auf Recyclingfähigkeit ausgerichtetes Design

Hersteller müssen nachweisen können, dass Verpackungen nach den Grundsätzen des hochwertigen Recyclings und den zukünftigen Anforderungen an „Design for Recycling“ gestaltet sind. 

Technische Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

Unternehmen müssen über aktuelle Spezifikationen, Materialdaten, Lieferantenerklärungen und Unterlagen zum Lebensmittelkontakt verfügen, um bei Kontrollen die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können.

Production mit Nomi co-packing

Wichtig zu wissen

Viele bekannte PPWR-Verpflichtungen, wie beispielsweise vorgeschriebene Recyclingklassen, Mindestanteile an Rezyklat und umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften, treten erst in späteren Phasen (ab 2028–2030) in Kraft. Der Schwerpunkt liegt ab dem 12. August 2026 vor allem auf der Dokumentation, der PFAS-Konformität, der Verpackungsreduzierung und der nachweisbaren Recyclingfähigkeit.

Dass sich viel ändert, ist eine Tatsache. Die Art und Weise, wie verpackt wird, wird grundlegend umgestaltet, und dies ist eine Aufgabe, die wir als gesamte Branche aktiv angehen müssen. Derzeit sehen wir uns mit vielen administrativen Fragen konfrontiert. In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten arbeiten wir intensiv daran, die DoCs und PFAS-Erklärungen zu erhalten. Die Rückverfolgbarkeit ist im Lebensmittelbereich natürlich schon seit langem eine Voraussetzung. 

Obwohl die genaue Umsetzung und die Folgen noch ungewiss sind, ist klar, dass in den kommenden Jahren weitere Verpflichtungen seitens der EU auf uns zukommen werden, die zu Innovationen und zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen anregen sollen. 

Innovation durch Handeln: Die Kraft der Co-Kreation

Auch bei Nomi Co-Packing hat die neue PPWR-Gesetzgebung erhebliche Auswirkungen. Viele der Standardverpackungslösungen für Multipacks, Portionierbarkeit und Mischverpackungen geraten dadurch unter Druck und müssen überdacht werden. Dass wir dabei auf nachhaltigere Alternativen achten, ist für uns nichts Neues. Dabei sind Nachhaltigkeitsziele, Markenerlebnis und budgetäre Überlegungen wichtige Aspekte, um gemeinsam mit dem Kunden das am besten geeignete Verpackungskonzept zu finden.

Die PPWR zwingt zur Innovation, und dabei können Co-Creation und Co-Packing für einen schnellen und erfolgreichen Übergang zu nachhaltigeren Alternativen sorgen. Durch aktive Zusammenarbeit, Tests und Innovationen haben wir in der Vergangenheit bereits verschiedene Übergänge realisiert, darunter:

Tony’s Chocolonely 

Im Jahr 2019 waren wir die Ersten, die im Auftrag von Tony’s Chocolonely erfolgreich einen Doypack aus versiegelbarem Papier auf den Markt gebracht haben. Einige Jahre später sind wir mit einem Blockbodenbeutel aus demselben versiegelbaren Papier noch einen Schritt weiter gegangen.

Doypack papier Tony Chocolonely

Verkade

Vor vier Jahren haben wir gemeinsam mit Verkade eine der ersten Doypack-Verpackungen aus Monolaminat für die „Mini Nizza“ realisiert. Das Unternehmen entschied sich für ein Monolaminat auf Polypropylenbasis (PP), einschließlich eines Reißverschlusses aus diesem Material, wodurch diese Verpackung vollständig recycelbar ist. Vor fünf Jahren war dieses Material auf einer horizontalen Doypack-Anlage noch äußerst schwer zu verarbeiten, doch durch unser gemeinsames Durchhalten, die Anpassung der Maschinen an dieses Material und die Optimierung der Materialzusammensetzungen haben wir wichtige Fortschritte erzielt.

Gemeinsam vorankommen

Der Übergang zu kreislaufwirtschaftlichen Verpackungen lässt sich nicht im Alleingang verwirklichen. Er erfordert den Wissensaustausch zwischen allen beteiligten Parteien – Lieferanten von Verpackungsmaterialien, Maschinenherstellern, Markeninhabern und Co-Packern. Durch Zusammenarbeit, Entwicklung und Tests erarbeiten wir gemeinsam neue Lösungen, um die neue PPWR-Gesetzgebung in der Verpackungsindustrie umsetzbar zu machen.

In den kommenden Jahren stehen noch verschiedene neue Vorschriften auf der Roadmap, darunter einheitliche Entsorgungssymbole und eine Leistungsklasse für die Recyclingfähigkeit. Wie diese genau ausgestaltet werden, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Eines ist jedoch sicher: Es stehen große Veränderungen bevor. Möchten Sie wissen, wie wir Ihnen bei Ihren Verpackungsanforderungen helfen können? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.